Einleitung
Die Etappe 3, die Erweiterung der Feuchtfläche, wurde Anfang 2020 projektiert. Die geplante Umsetzung wird im Herbst 2022 angestrebt.
In Ergänzung zu den vorgängigen zwei Etappen sollen das Projekt in der Etappe 3 im südlichen Bereich um Wasserflächen erweitert und mit den bisherigen Biodiversitätsförderflächen vernetzt werden.
Angrenzend ergänzen in den trockeneren Bereichen Blumenwiesen und Hochstaudenfluren sowie ein aufgewerteter Waldrand die Feuchtflächen.
Realisierung dieser Etappe hängt von den Resultaten der Untersuchungen der Altablagerung ab. Das Projekt war zur Vorprüfung beim Kanton Sankt Gallen.
Waldrandauslichtung
Der südliche und östliche Waldrand wurde im Winter 21/22 stark ausgelichtet, aufgewertet und ein abgestufter Waldrand wie bereits bei der Etappe 1 gestaltet. Dazu wurden die Fichten entfernt und so die Lichtsituation für die angrenzende Vegetation verbessert.
Die Arbeiten führte die Forstgemeinschaft der Gemeinden Grabs, Buchs, Sevelen (GRABUS) aus. Dazu gehörten
- Ausholzung Waldrand, Schaffung von Buchten
- Freilegung Gerinne von grösseren Einzelbäumen
- Anpflanzung Sträucher, Aufwertung Waldrand
Fakten
- Aufwertung von 1.6 ha Waldrand
- 290 m3 geschlagenes Holz
- entspricht einem Energiewert von 54’000 l Öl
- Neupflanzung von 50 Bäumen und 400 Stauden
Entwicklung der Feuchtfläche
Die heute bereits vernässte Fläche soll zu einer Streuefläche rückgeführt werden. Dazu wird das Gelände (ca. 50 Aren) bis ca. 30 cm abgetieft und der Oberboden entfernt. Der darunterliegende Torf soll die Grundlage für die neuen Feuchtwiesen bilden.
Im Zentrum wird eine grössere bis 1 m tiefe Wasserfläche geschaffen, in die der Hangbach mündet. Die flache Ebene dient auch als Puffer, deren Vernässung temporär von den Niederschlägen abhängt. Zielvegetation für die Flächen ist ein Grossseggen-/Hochstaudenried. Daneben werden sich entlang der Wasserlinien Schilf- und Rohrkolbenbestände einstellen.
Das zentrale Stillgewässer dient hydrologisch als Sammelgefäss aus dem die Ableitung Richtung Norden erfolgt. Zusammen mit der feuchten Ebene entsteht hier eine gegenüber den intensiv fut-terbaulich genutzten östlichen Flächen eine Vertiefung für das lokal anfallende Wasser.
Im Torfuntergrund sind keine Abdichtungen notwendig. Nach Möglichkeit werden die vorhandenen Lehmschichten genutzt. Ein periodisches Austrocknen ist durchaus erwünscht. Sie dürften zumindest teilweise auch durch suhlende Hirsche offen gehalten werden. Total werden rund 14 Aren Wasserflächen entstehen.
Zielarten
In der Ebene soll die Umwandlung der Vegetation primär über den Wasserhaushalt erfolgen. Zielvegetation ist ein Hochstaudenried. Die Initiierung erfolgt durch eine entsprechende Ansaat in ausgewählten Bereichen mit grösseren Bodenverschiebungen. Mit dem Aushubmaterial (Lehm, Torf) können zudem verschiedene Standortbedingungen geschaffen werden. In der Etappe 2 sind so für die Flora spannende Pionierstandorte entstanden.
Zielarten sind Arten der Wasserflächen mit Schilfgürtel wie der Sumpfrohrsänger, Ringelnatter, Amphibien (Bergmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Gelbbauchunke), Schmetterlinge der Feuchtstandorte (Mädesüss-Perlmutterfalter) sowie diverse Libellenarten (u.a. Grosse Königslibelle).
Belastete Zone (Gruschtloch)
Sämtliche Wasserflächen wie auch der Bachlauf liegen ausserhalb des Gebiets mit Hauptverdacht der Altablagerung. Dies konnte mit mehreren Baggerschlitzen bestätigt werden.
Bepflanzung
Entlang des Waldrandes soll in den ansteigenden Flächen eine artenreiche Wiesenvegetation gefördert werden. Aufgrund der Schattenlage dürfte sich eine feuchte Glatthaferwiese entwickeln, die am Waldrand in Hochstaudenfluren übergeht. Zur Initiierung dieser Entwicklung erfolgt im Bereich von oberflächlichen Bodenverschiebungen eine standortgerechte Ansaat.
Die Flächen im südlichen Teil präsentieren sich grossflächig heute als relativ artenarme Knaulgraswiesen. Das Potenzial für Aufwertungen durch oberflächliche Bodenbearbeitung (Fräsen) und Einsaat dürfte gering sein. Der entwässerte, torfige Untergrund erschwert durch Nährstoffnachlieferung die Entwicklung eines Blütenhorizonts. Zur Aufwertung erfolgt die Anpflanzung eines kleineren Feldgehölzes.
Entlang des aufgewerteten Waldrandes wird eine artenreiche Strauchschicht angepflanzt. Dazu werden prioritär schattentolerante Arten eingesetzt (Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Stechpalme, Traubenkirsche).
Beim alten Kiessämmler werden die Gehölze ebenfalls ergänzt. Gleichzeitig wird die Böschung mit Aushubmaterial etwas flacher gestaltet. Zusammen mit den Gehölzpflanzungen wird der Sämmler dadurch besser in die Landschaft integriert.
Anspruchsvolle Lebensbedingungen zwingen Pflanzen und Tiere in Feuchtgebieten zur Anpassung und Spezialisierung. Verschwinden diese Lebensräume, verschwinden diese Pflanzen und Tiere mit ihnen. Feuchtgebiete sind rasch zerstört, ihre Wiederherstellung hingegen ist teuer oder nicht mehr möglich. Beispielsweise Hochmoore entstehen über Tausende von Jahren.
Quelle www.artenschutz.ch (PDF)
Unterhaltskonzept
Der Unterhalt der Wiesen- und Streueflächen wird weiterhin durch einen Landwirt sichergestellt. Die Flächen bleiben mit Ausnahme der grösseren Wasserflächen (ca. 10 Aren) als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten und werden für Biodiversitätsbeiträge gemäss der Direktzahlungsverordnung angemeldet. Gleichzeitig sind die Flächen Teil des Vernetzungsprojektes Buchs-Sevelen. Auf den Ansaaten wird zudem die Qualitätsstufe II angestrebt.
Die Bewirtschaftung der sehr nassen Bereiche wird wie heute nur im Winter bei gefrorenem Boden möglich sein. Auch nach längeren Trockenperioden wäre eine Schnittnutzung möglich. Der Schnitt soll somit situativ erfolgen. Die Flächen werden als extensiv genutzte Wiesen angemeldet. Der Schnitt erfolgt nicht vor dem 15.6.
Die Ansaaten, sowie der auszumagernde Bereich, wird 2x jährlich geschnitten und gemäss den Vorgaben der Direktzahlungsverordnung für extensive Wiesen bewirtschaftet. Im nicht angesäten Bereich kann je nach Pflanzenbewuchs in den ersten Jahren ein häufigerer Schnitt notwendig sein.
In Abhängigkeit von der Vegetationsentwicklung können Teilflächen später auch als Streue bewirtschaftet werden. Teile der Riedflächen bleiben als Altschilf bzw. Grossseggenried bestehen. Der Unterhalt erfolgt durch den einmaligen Schnitt eines Teiles des Schilfes (ca. 50%), im Winter bei gefrorenem Boden oder alternativ bei trockenen Verhältnissen im Herbst.
Auf den Flächen erfolgt regelmässig eine Neophytenkontrolle mit Schwerpunkt Einjähriges Berufskraut und amerikanische Goldruten. Die bereits heute notwendige Bekämpfung auf der Etappe 1 wird auf die Flächen der Etappe 2 und 3 ausgedehnt.
Etappe 4?
Aufwertung Bachlauf
Ursprünglich war geplant den Bachlauf, der entlang des Weges in den alten Sämmler führt und von dort unterirdisch abgeleitet wird, durchs Projektgebiet umzuleiten. Dies erforderte jedoch noch Resultate von der Abklärung der Altlast, die momentan zeitlich nicht absehbar sind. Daher haben wir uns entschieden auf die Umleitung des Bachlaufs in Etappe 3 zu verzichten. Eventuell kann dies zu einem späteren Zeitpunkt in einer Etappe 4 realisiert werden. Hier noch einen Einblick in die Idee die momentan nicht umgesetzt wird.
Der Bach wird ab Beginn der Betonschale neu in Fallrichtung und damit seinem natürlichen Verlauf entsprechend durch den Hangwald relativ geradlinig bis zum tiefsten Punkt der Riedebene geführt.
Dieser Bereich ist aufgrund der nicht funktionierenden Drainagen bereits heute stark vernässt. Der Bach mündet hier zukünftig in ein Flachgewässer. Dieses funktioniert auch gleichzeitig als Retentionsraum im Falle eines Hochwassers.
Aus dem Flachgewässer wird der Bach in einer flachen Mulde (bis 6m breit und ca. 0.6 bis 1m tief) mit einer kleinen Niederwasserrinne leicht mäandrierend Richtung Hauptgewässer der Etappe 2 geführt. Eine mäandrierende Linienführung ist aufgrund des geringen Gefälles hier typisch. Der Bach mündet dort in die im Rahmen der Etappe 2 geschaffenen Stillgewässer.
Das Wasser wird anschliessend durch den neu geschaffenen Überlauf in die bestehende Rohrleitung unter dem Fahrweg und in den Röllbach geführt.
Durch die Verlegung des Baches hätte der heutige Sämmler keine Funktion mehr als Rückhaltebecken, soll aber mit seinem alten Baumbestand (Silberweiden) bestehen bleiben. Der Sämmler wird ausgebaggert und so eine permanente beschattete Wasserfläche geschaffen. Die künstlichen Böschungen zum Umland werden mit Aushubmaterial flacher ausgestaltet und landschaftlich integriert.
Die verbleibende Betonschale kann weiterhin der Wegentwässerung dienen. Damit ist bei Regenereignissen ein Wasserzufluss gesichert. Die bisherige Eindolung bleibt funktionsfähig.
Die Bachmulde dürfte zukünftig von Schilfvegetation dominiert werden. Vereinzelt begleiten Gehölze (Buschgruppen, Einzelbäume, v.a. Schwarzerlen) das Ufer.
Der Bach führt jeweils nur wenig Wasser, Teile davon dürften im Untergrund versickern.
Die in diesem Bereich vorhandenen Drainageleitungen werden verschlossen.
Entlang des Bachlaufs werden einzelne Bäume gesetzt. Arten sind Silberweide (2-3) und Schwarzerlen (5-6) an der Wasserlinie. Das Ufer wird zusätzlich mit verschiedenen Buschgruppen ergänzt (Arten: Pfaffenhütchen, Salweide, Purpurweide, Faulbaum, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Heckenrose). Im Bereich der grösseren Wasserfläche sollen wie in der Etappe 2 punktuelle Gebüschgruppen als Strukturelement dienen. Grösseren Bäume sind nicht vorgesehen. Die Landschaft soll hier auch für die Avifauna möglichst offen bleiben.
Schwalbenhaus
Die Bestände der Mehlschwalbe gehen in der Schweiz stark zurück, sie gilt heute als potenziell gefährdet. Zur Förderung der Mehlschwalbe kommen häufig sogenannte Schwalbenhäuser zur Anwendung. Durch ein Dach geschützt können mehrere Nisthilfen angeboten werden. Wichtig ist der genügende Abstand über dem Boden und von Gehölzen. Seitens der Buchser Ornithologen wurde eine entsprechende Förderung in einer möglichen Etappe 4 vorgeschlagen.
Der Standort wird aufgrund von Nachweisen in naheliegenden Gebäuden und der Wasserflächen als geeignet betrachtet. Die Buchser Ornithologen sind zukünftig auch für den Unterhalt der Nisthilfen zuständig.
Im Rahmen des Projektes würde durch GRABUS ein entsprechendes Schwalbenhaus aus Holz auf einem Holzmasten erstellt. (Höhe Mast 3 bis max. 4m, inkl. Aufbau 5m, Grundmasse Dach mit den eingebauten Schwalbennestern max. 1.6×1.6m). Dieses soll sich optisch möglichst in die Landschaft integrieren und wird aus unbehandeltem Holz erstellt. Auf ein Betonfundament wird verzichtet.