„Gruschtloch“

Belastete Standorte auf dem Projektgebiet

Im Gebiet sind zwei belastete Standorte nachgewiesen. Beim südlichen Standort handelt es sich um eine Altablagerung von Siedlungsabfällen, Ausbruchmaterial sowie Aushub von der Zeitspanne zwischen 1910 und 1962 (Gruschtloch). Aktuell besteht ein Untersuchungsbedarf. Die historische Untersuchung wurde 2019 durch die Gemeinde Buchs durchgeführt. (Nachtrag: Die technische Untersuchung ist aktuell in Bearbeitung, Stand April 2021.)

Diese Altablagerung wurde bei der Etappengrösse der Projektschritte berücksichtigt. Im Bereich der Altablagerungen sind keine Bodenveränderungen geplant. Baggerschlitze bestätigen die Lage des Projektes ausserhalb des Perimeters der Altablagerung.

Details siehe:
Bericht Impergeologie 2019 (PDF) 

Quelle www.geoportal.ch

Die nördliche Altablagerung sind Reste des ehemaligen Kugelfangs der Schiessanlage. Die Sanierung ist abgeschlossen, dieser belastete Standort hat keine Auswirkungen auf das Projekt. In diesem Bereich ist kein Bodenabtrag oder Bodenverschiebung geplant.

Informationen Altlastenkataster 

Quelle: www.geoportal.ch

Typ 

Altablagerung

Register-Nummer 

3271A0019

Mengen und Stoffe

3500 m3 Klasse I (Aushub- und Ausbruchsmaterial ohne wasserbeeinträchtigende Anteile 

2000 m3 Klasse II; (Ausbuchsmaterial ohne wesentliche wasserbeeinträchtigende Anteile wie Ziegel, Steine , Beton, Holzanteile, Strassenaufbruch, Torf, Humus) 

5000 m3 Klasse III; (Siedlungsabfälle und deren Verbrennungsrückstände, schwach ölverschmutztes Erdreich)

Zeitraum

Klasse II & III: 1910 bis 1960
Klasse I: 1960 bis 1962

Festgestellte Einwirkungen

Keine Einwirkungen auf Umwelt bekannt resp. noch nicht überprüft, Untersuchungsbedarf 

Beurteilung des Bodenaufbaus

Zur Beurteilung des Bodenaufbaus wie auch zur Eingrenzung des Perimeters des belasteten Standorts wurden diverse Baggerschlitze erstellt. Diese dienten einerseits der Beurteilung der Verwendungsmöglichkeiten für den Aushub im Bereich des Bachlaufes bei 3. Etappe. Anderseits konnte so sichergestellt werden, dass sämtliche Geländearbeiten ausserhalb der Verdachtsflächen liegen.

Zusammen mit den Baggerschlitzen der 2. Etappe erfolgten somit 8 Sondierungen. Keiner der Baggerschlitze lag im Bereich der Altablagerung, es war durchwegs ein unbeeinflusster Bodenaufbau erkennbar.